Funktionsträger

Ansprechpartnerin

 

Curlyn Beckmann

- Ortsbeauftragte - 

Aufgaben einer Ortsbeauftragten (OB)

  • Leitung des Ortsverbandes (OV) in eigener Verantwortung
  • Vollziehung des THW-Helferrechtsgesetzes -> Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Rechtsverordnungen sowie Richtlinien
  • Sicherstellung der Einsatzbereitschaft 
  • verantwortlich für den Ausbildungsstand 
  • Ansprechpartnerin für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene
  • organisatorischer Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich
  • erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK (Logistik und Kommunikation) des OV
  • erhält bei überörtlichen Einsätzen die Aufträge vom Geschäftsführer
  • sie repräsentiert den Ortsverband nach außen
  • sie ist Ansprechpartnerin für die örtliche Helfervereinigung e.V.

 

Ansprechpartner*in

 

N.N.

- Stellv. Ortsbeauftragte*r - 

Aufgaben einer stellvertretenden Ortsbeauftragten (stellv. OB)

  •  Leiterin des OV-Stabes bzw. der LuK OV
  • Abwesenheitsvertreterin des OB (übernimmt dessen Funktion und Aufgaben)
  • verantwortlich für den inneren Dienst im OV
  • verantwortlich für  Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes
  • Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: 
    • die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    • die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet,
    • Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet,
      • die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt,
      • Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt,
      • entsendet den/die Fachberater/in im Auftrag des OB,
      • die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt,
      • die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert,
      • die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt

Ansprechpartner

 

Nico Bremer, Felix Bauer und Jan Ruwoldt

- Ortsjugendbeauftragte Junghelfende 10-17 Jahre - 

Aufgaben eines Ortsjugendbeauftragten (OJB)

 

Der/ Die Ortsjugendbeauftragte (OJB) ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer*innen des OV zuständig. (Bei mehreren OJB regelt der/ die stv. OB die Kompetenzen untereinander.)

Der/ Die OJB ist verpflichtet:

  • Betreuung und Ausbildung der Junghelfer*innen
  • die Ausbildungsplanung mit dem/r Ausbildungsbeauftragten abzusprechen
  • Interesse des einzelnen Junghelfenden zu fördern
  • Ansprechpartner*in des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e. V." zu sein
  • eng mit den Jugendgruppenleitenden zusammen zu arbeiten
  • wird durch die Führungskräfte und Helfer*innen des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt
  • teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit den Jugendgruppenleitenden
  • Sicherstellung der materiellen Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege
  • übernimmt bei Einsätzen auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV

 

Ansprechpartner*in

 

Beate Steinacker und Thomas Hoeck

- Ortsjugendbeauftragte Junghelfende 6-9 Jahre -