Notbrunnen dank Notstrom – THW Hamburg übt Inbetriebnahme von Trinkwassernotbrunnen

In Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt und Energie und der Behörde für Inneres und Sport übten die THW-Einheiten aus den Hamburger Ortverbänden Altona, Bergedorf, Nord und Wandsbek am 3. September den Einsatz von Notstromerzeugern zum Betrieb von Trinkwassernotbrunnen.

Die kürzlich veröffentlichte „Konzeption Zivile Verteidigung“ des Bundes hat eine große mediale Aufmerksamkeit hervorgerufen. Im Falle von Katastrophen, natürlichen oder technischen Ursprungs, terroristischen Anschlägen oder gar militärischen Auseinandersetzungen, kommt der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine überragende Bedeutung zu. Die Notversorgung erfolgt ggf. über autarke Brunnen und Quellen. Leistungsstarke Brunnen sollen an exponierten Standorten hergerichtet und betrieben werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt über 91 leitungsunabhängige Trinkwassernotbrunnen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Doch was passiert, wenn keine öffentliche Stromversorgung zum Betrieb der Brunnen zur Verfügung steht?

Übungsziel war es unter echten Bedingungen mehrere Trinkwassernotbrunnen in unterschiedlichen Leistungsbereichen mit verschiedenen Stromerzeugern in Betrieb zu nehmen, um Erfahrungen zu sammeln und zu dokumentieren. Wichtig war es, die hohe Stromaufnahme der Unterwassermotorpumpen insbesondere beim Starten zu beachten.

Es wurden verschiedene Notbrunnen mittels externer Einspeisung (8 kVA, 13 kVA und 37,5 kVA) in Betrieb genommen. Dabei galt es zu ermitteln, welche Leistungsklasse von Notstromerzeugern für eine Einspeisung ausreichend ist.

Nach der Durchführung wurden die Ergebnisse ausgewertet und Empfehlungen zur Verbesserung besprochen.

Quellen: http://www.ohhb.de und http://www.thw-hamburg-wandsbek.de


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: